Preise

Unsere Angebote sind freibleibend hinsichtlich Preise, Lieferung und Rechnung. Sie sind ohne Gewähr. Sie verstehen sich inklusive Fracht innerhalb der deutschen Grenzen ohne der Inselfracht. Die Preise sind Einzelpreise zuzüglich der gesetzlichen MwSt. und verstehen sich einschließlich der Kosten des Dualen Systems, Schaumweinsteuer, Spirituosen-steuer und Kaffeesteuer. Die »Frei-Haus-Preise« für Weine und Spirituosen gelten ab 36 bzw. ab 120 Flaschen pro geschlossener Lieferung, zusammengestellt aus dem gesamten Sortiment unserer Produkte in den entsprechenden Verpackungseinheiten. Die »Frei-Haus-Preise« für Lebensmittel und Feinkostartikel gelten ab einem Netto-Mindestbestellwert von 350,– Euro. Bei Lieferungen unterhalb der Mindest-Bestellmengen berechnen wir eine Frachtkostenpauschale für: Wein und Spirituosen- mit weniger als 36 Flaschen: 7,50 Euro, Lebensmittel und Feinkost unter 350,– Euro: 7,50 Euro. Werden Lebensmittel und Feinkost mit Wein und Spirituosen gemeinsam bestellt und geliefert, so entfällt der Mindest-bestellwert sowie die dazugehörige Frachtkostenpauschale, wenn das Versandgewicht 150 kg überschreitet. Frachtvergütung bei Abholung: 20 Cent pro Flasche bei 0,2 bis 1 Liter, 40 Cent pro Flasche bei 1,5 bis 2 Litern, 80 Cent pro Flasche bei 3 Litern, 1,20 Euro pro Flasche bei 5 Litern und 5 % auf Lebensmittel. Reisende und Vertreter sind nicht zum Inkasso berechtigt. Erhöhungen der Frachten oder andere Abgaben, Gebühren oder Zölle, die nach Kaufabschluss in Kraft treten, gehen zu Lasten des Käufers. Für die Erst-bestellung erbitten wir Vorkasse.

Beanstandungen

Beanstandungen müssen sofort gemeldet werden. Abweichungen in Menge, Sorte und Bruch müssen im Beisein der Lieferfirmen kontrolliert werden, Schäden dokumentiert und sofort angezeigt werden und auch vom Frachtführer bestätigt und abgezeichnet sein. Spätere Reklamationen werden nicht berücksichtigt. Jahrgangswechsel sind kein Bestandteil einer Reklamation. Die Ware wird nach Ausverkauf des alten Jahrgangs als Nachfolgejahrgang geliefert.

Lieferung

Durch Reisende, Vertreter oder Makler erteilte Aufträge gelten erst nach unserer ausdrücklichen Bestätigung als angenommen. Für fehlerhaft übermittelte Aufträge durch Telefon, Telefax, E-Mail usw. übernehmen wir keine Verantwortung. Alle Sendungen – auch freigemachte – reisen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Lieferzeit beträgt in der Regel 2– 4 Werktage. Schadenersatzansprüche wegen nicht rechtzeitiger, unvollständiger oder Nicht-Lieferung sind ausgeschlossen. Im Bedarfsfall sind wir zu Teillieferungen berechtigt. Höhere Gewalt wie Betriebsstörungen, Transportbehinderungen, Krieg, Mobilisation, Streik, Feuer oder sonstige, unabhängig von unserem Willen entstandene Behinderungen, auch in und auf dem Wege von den Ausfuhrländern unserer Waren, entbinden uns für die Dauer der Behinderung nach unserer Wahl teilweise oder ganz von der Lieferung.

Zahlung 

14 Tage netto ab Rechnungsstellungsdatum. 

Zahlungsverzug 

Unabhängig von einer Mahnung kommt der Schuldner spätestens dann in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder gleichwertiger Zahlungsaufstellung die entsprechende Zahlung leistet, § 286 Abs. 3 BGB. Ist der Zeitpunkt der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher, werden dem Zahlungspflichtigen spätestens 30 Tage nach Fälligkeit die üblichen Verzugszinsen berechnet. Die Aushändigung eines Schecks oder eines Wechsels stellt keine Zahlung in vorstehenden Sinne dar. Eine aus diesen Zahlungsmitteln herzuleitende Zahlungsverpflichtung gilt erst dann als Zahlung, wenn wir über den Rechnungsgegenwert in bar verfügen können. Bei Zahlungsunfähigkeit des Käufers darf er über die unter unserem Eigentumsrecht stehende Ware nicht mehr verfügen. In diesem Falle ist der ganze Warenbestand aus unseren Lieferungen – auch der schon bezahlten – bis zur restlosen Deckung unserer Forderungen an uns heraus zu geben.

Eigentumsvorbehalt 

Die gelieferten Waren bleiben bis zur völligen Bezahlung aller unserer Forderungen unser alleiniges Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch, wenn dem Käufer ein Ziel für die Bezahlung eingeräumt ist. Wird die von uns gelieferte Ware beim Käufer gepfändet, so ist dieser verpflichtet, uns hiervon zu unterrichten. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Waren durch den Käufer ist unzulässig. Die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder der Weiterlieferung der von uns gelieferten Waren werden im Voraus an uns zur Sicherung unserer Ansprüche aus der Lieferung abgetreten, ohne dass es einer besonderen Urkunde darüber bedarf. Der Käufer erklärt sich ausdrücklich mit dieser Vorausabtretung einverstanden, und wir nehmen diese Abtretung an.

Datenschutz

Entsprechend den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden alle Daten nur für den üblichen Bedarf zur Aufrechterhaltung des Geschäftsverkehres verwandt.

Sitz der Gesellschaft
D-65232 Taunusstein-Orlen

Amtsgericht
D-65189 Wiesbaden, HRB 16023 

Geschäftsführer
Christoph Mika